Entsorgung von Elektroaltgeräten (WEEE) und Batterien in Spanien

In Spanien müssen alle Hersteller und Importeure, die Elektro- /Elektronikgeräte oder Batterien in Spanien in Verkehr bringen, beim Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus (span. Abk. MINCOTUR) eingetragen sein. Sie sind nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Umlauf gebrachten Geräte ordnungsgemäß und umweltschonend recycelt oder entsorgt werden. Elektro(nik)geräte werden dabei im “Registro de aparatos eléctricos y electrónicos (RII-AEE)” registriert, Batterien und Akkus im “Registro nacional de productores de pilas y acumuladores (RII-PYA).

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Die AHK Spanien berät Sie gerne über Ihre Entsorgungspflichten in Spanien und hilft Ihnen, eine kostengünstige Compliance-Lösung zu finden. Wir sind überzeugt, Sie auf professionelle und rasche Art und Weise unterstützen zu können.

Cristina Wasmeier
+34 91 353 09 26
cristina.wasmeier(at)ahk.es

Zum Kontaktformular


Rechtliche Umsetzung

Die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte erfolgte in Spanien in Form des Königlichen Dekrets „Real Decreto 110/2015, del 20 de febrero, sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos RAEE“

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/849 erfolgte eine letzte Änderung am 19.01.2021 durch das „Real Decreto 27/2021“, das Verbesserungen des bisherigen Batteriegesetzes RD 106/2008 und des Elektroaltgerätegesetzes RD 110/2015 in einem einzigen Gesetz vereint und umsetzt. 


Um welche Produkte handelt es sich?

Mit der Aktualisierung der EU-Richtlinie am 15. August 2018 wurden die ursprünglichen zehn Produktkategorien auf (in Spanien) sieben Kategorien reduziert:

1. Wärmeüberträger
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
3. Lampen
4. Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte)
5. Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte)
6. Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
7. Große Photovoltaikmodule (bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt)

Es ist zu beachten, dass seit dem 15. August 2018 neue Produkte als WEEE deklariert werden. Dies betrifft z.B. Tintenpatronen und Tonerkartuschen, die elektrische Teile enthalten und elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, um ordnungsgemäß zu funktionieren oder Elektrokleinmaterial, wie z.B. Stecker, oder elektrische Steuer- und Schutzgeräte, wie z.B. Relais. 

Batterien / Akkus: Umfasst alle Batterien, Akkumulatoren und Batteriepacks aus Altfahrzeugen und elektrischen und elektronischen Geräten. Das neue königliche Dekret 27/2021 führt neue LER-Codes für Altbatterien, -akkumulatoren und -akkupacks ein, die in allen Fällen als gefährlich gelten.


Wer muss sich registrieren?

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien, Akkumulatoren oder Batteriepacks, die diese Produkte in Spanien in Verkehr bringen, einschließlich Hersteller, die im Fernabsatz verkaufen, müssen ihren Status als Hersteller dem Integrierten Industrieregister auf Landesebene melden und eine Registrierungsnummer erhalten; dazu gehören auch Verkäufer, die in anderen Ländern ansässig sind.


Was sind Ihre Verpflichtungen?

  • Korrekte Etikettierung der Produkte (durchgestrichene Mülltonne)
  • Eintrag des Unternehmens im staatlichen Industrieregister (Registro Integrado Industrial) 
  • Rücknahmepflicht des alten Gerätes beim Erwerb eines neuen ähnlichen Gerätes 
  • Periodische Erklärungen von in Verkehr gebrachten Produkten im “Registro de aparatos eléctricos y electrónicos (RII-AEE)”
  • Anschluss an ein spanisches Rücknahme- und Entsorgungssystem („Sistema Colectivo de responsabilidad ampliada del productor - SCRAP), das Ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt oder Aufbau eines individuellen Systems
  • Stellung einer insolvenzsicheren Garantie 
  • Ernennung eines Bevollmächtigten (verpflichtend bei EAG, wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen ohne Geschäftssitz in Spanien handelt)
  • Entsorgungsmanagement

Welche Dienstleistungen bietet Ihnen die AHK Spanien?

Wir unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verantwortung für die Registrierung, Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) und Altbatterien in Spanien und anderen europäischen Ländern. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Überprüfung Ihrer Entsorgungsverpflichtungen
  • Hilfestellung bei der System- und Bevollmächtigten-Suche für Registrierung, Mengenmeldungen und Abholanordnungen
  • Erstellung einer Kostenübersicht bezüglich Anmeldung beim Industrieministerium, Abschluss eines Entsorgungsvertrags, Garantiestellung und Recycling
  • Schnittstelle zu spanischen Anlaufstellen
  • Korrespondenz auf Deutsch oder Englisch
  • Informationen über neue spanische Gesetzesregelungen

Haben Sie noch weitere Fragen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten und Batterien? Unsere Experten setzen sich gerne mit Ihnen in Verbindung.

Bereich Marktberatung

Datenschutz*